Schallschutzmängel

Um Schallschutzmängel mit ausreichender Rechtssicherheit zu diagnostizieren, sind unbedingt meßtechnische Untersuchungen erforderlich.

Wir prüfen den Schallschutz für Sie hinsichtlich folgender Problemfelder:

  • Luftschalldämmung von Decken, Wänden und Türen hinsichtlich dem Durchhören von Sprache, Musizieren, Radio/Fernsehen, Gewerbegeräusche und anderes aus benachbarten Räumen.
  • Trittschalldämmung von Decken, Treppen und Fluren in Bezug auf das Durchhören von Gehgeräuschen, fallenden Gegenständen, hüpfenden Kindern, Küchenarbeitsgeräuschen, Wasch- und Spülmaschinengeräuschen
  • Luftschalldämmung von Außenwänden, Fenstern und Dächern hinsichtlich dem Außenlärm durch Straßen-/Flugverkehr, Gewerbe, Sport u. a.
  • Schallschutz bezüglich der Sanitärgeräusche von Frisch- und Abwasserversorgungsanlagen, WC-Spülung, Dusch- und Badewannen aus benachbarten Wohnungen
  • Schallschutz bei Geräuschen von Maschinen und Aggregaten der Haustechnik, automatisch schließender Türen, Aufzügen, Garagentoren, fremder Haustür- und Telefonklingeln, Heizungen, Müllentsorgungsanlagen, Abwasserhebeanlagen und anderen technischen Einrichtungen.

Wir klären die Mängelursache durch Schallbrückenlokalisation und fassen die Ergebnisse in einem Prüfbericht zusammen. Zur Mängelbeseitigung schlagen wir technisch und ökonomisch optimale Lösungen vor. Für die Bewertung des Schallschutzes hinsichtlich der maßgebenden Normen und Richtlinien erstellen wir rechtssichere Gutachten.